$130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden 부재자에 대한 의사표시의 효력
§ 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheitabgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn demanderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.(2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der E..